Zweites Standbein

Für eine nachhaltige Existenzgrundlage: Wir unterstützen hauptberufliche Interpret:innen beim Aufbau eines zweiten Standbeins. Die SIS beteiligt sich mit bis zu 7000 Franken an gezielten Aus- und Weiterbildungen. Gesuchseingabefristen sind am 15. Mai und am 15. Oktober.

  • Eingabeberechtigte Personen: hauptberufliche Interpret:innen
    Definition: Die kulturelle Tätigkeit finanziert mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit wird für die kulturelle Tätigkeit eingesetzt. (Quelle: Kulturförderverordnung 442.11, Art. 6.2)
  • Wohnsitz: Schweiz oder Liechtenstein (oder mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatszugehörigkeit auch in anderen Ländern)
  • Eingabefristen: 15. Mai und 15. Oktober, Gesuch muss vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden
  • Maximalanzahl an Eingaben: 1 Eingabe pro Weiterbildung möglich, maximaler Förderbeitrag pro Person: 7000 Franken 
  • Gesuchseingabe: elektronisch via Formular 
  • Gesuchsbeilagen:
    • Lebenslauf
    • Diplome (falls vorhanden)

  • Die Aus- oder Weiterbildung ermöglicht ein zweites Standbein mit solidem Einkommen (Wirtschaftlichkeit).
  • Die Aus- oder Weiterbildung wird an einer anerkannten Bildungsstätte (Institut, Schule oder Hochschule) absolviert.
  • Interpret:innen, die über keine oder wenig Berufserfahrung verfügen, werden in der Regel nicht unterstützt.

  • Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 6 Wochen nach Gesuchseingabefrist
  • Zu-/Absage: per Mail, ohne Begründung
  • Auszahlung: nach der Zusage
  • Weiterbildungsänderung oder -abbruch: Die SIS muss informiert und der Förderbeitrag zurückbezahlt werden. Bei Härtefällen entscheidet der Stiftungsrat.
  • Formales: Unvollständige oder per Post/Mail eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
  • Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.

Fragen?

Nachricht an: gesuche@interpretenstiftung.ch, oder telefonisch: +41 43 322 01 61

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