Wir unterstützen ausübende Künstler:innen bei der Überbrückung einer finanziellen Notlage mit einmaligen Beiträgen oder mit Beratungen durch den Verein «das NETZ». Gesuche können laufend eingereicht werden.
- Eingabeberechtigte Personen: hauptberufliche Interpret:innen
Definition: Die kulturelle Tätigkeit finanziert mindestens die Hälfte des Lebensunterhaltes oder mindestens die Hälfte der Normalarbeitszeit wird für die kulturelle Tätigkeit eingesetzt. (Quelle: Kulturförderverordnung 442.11, Art. 6.2) - Notlage: eine vorübergehende, finanziell schwierige und nicht selbst verschuldete Situation verursacht durch Alter, Krankheit, Unfall oder externe Umstände
- Wohnsitz: Schweiz oder Liechtenstein (oder mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatszugehörigkeit auch in anderen Ländern)
- Gesuchseingabe: elektronisch via Formular
- Gesuchsumfang:
- Schilderung der Situation
- Lebenslauf
- Budget der Lebenshaltungskosten
- Kopie des Mietvertrages
- Kopie der letzten Steuererklärung
- wichtige Dokumente zum Fall (z. B. Arztzeugnisse, Rechnungen, …)
- Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 4 Wochen
- Zu-/Absage: per Mail, ohne Begründung
- Auszahlung: nach der Zusage
- Formales: Per Post/Mail eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
- Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung. Keine Schuldensanierung möglich.
Fragen?
Langfristige Beiträge an den Lebensunterhalt oder eine Schuldensanierung sind nicht
möglich.
Die SIS arbeitet eng mit dem Verein «das NETZ» zusammen: Ein unabhängiges, von
Stiftungen aus dem Kulturbereich getragenes Gemeinschaftswerk, welches
Kulturschaffenden in Notlagen soziale Beratung und Begleitung anbietet. In allen
Landesteilen der Schweiz stehen Fachleute aus dem Sozialbereich zur Verfügung,
die im Auftrag der Stiftungen und mit dem Einverständnis der Gesuchstellenden tätig
werden.
Folgende Beratungen und Abklärungen werden angeboten:
- Analyse der finanziellen Situation und Erstellen eines Budgets
- Beratung betreffend Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und
privaten Versicherern - Beratung im Umgang mit Ämtern und Institutionen, eventuelle Begleitung
beim Gang zu den Behörden, Begleitung im Alter oder während schwerer Krankheit - Beratungen rund um den Arbeitsmarkt und bei Erwerbslosigkeit
- Vermittlung von spezialisierten Beratungs- stellen, z.B. Anwälten, Ärzten,
Therapeuten, Schuldensanierungsstellen
Wir finanzieren Beratungen im Rahmen von Nothilfe-Gesuchen.
Nachricht an: soziales@interpretenstiftung.ch