Wir unterstützen Angebote für Interpret:innen in den Bereichen Vernetzung, Interessenvertretung, Promotion, Repräsentation, Sensibilisierung und Prävention im In- und Ausland mit Förderbeiträgen. Gesuche können laufend eingereicht werden.
- Das Angebot wirkt in einem der Themenbereiche der Stiftung (Kultur, Gesundheit, Soziales), hat eine schweizweite Ausstrahlung / ein schweizweites Einzugsgebiet und richtet sich direkt an Interpret:innen aus den Bereichen Musik, Tanz oder Theater.
- Die Gesucheingabe ist nur nach Vorabklärung möglich. Anfragen – inkl. kurzem Projektbeschrieb, Budget und Finanzierungsplan – müssen mindestens sechs Monate vor Projektbeginn an info@interpretenstiftung.ch geschickt werden.
- Bearbeitungsdauer des Gesuchs: maximal 6 Monate
- Zu-/Absage: per Mail, ohne Begründung
- Auszahlung: spätestens 4 Wochen nach Einreichung des Projektbericht und der Abrechnung
- Formales: Per Post eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
- Anspruch auf Unterstützung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
Fragen?
Dabei handelt es sich um gezielte Formate für Interpret:innen, die einzeln oder im Rahmen grösserer Anlässe stattfinden können und einem unserer Themenbereiche zugeordnet sind. Dazu zählen unter anderem Workshops, Weiterbildungen, Konferenzen oder Vernetzungsanlässe.
Nein, es werden nur Angebote für Interpret:innen unterstützt.
Nachricht an: info@interpretenstiftung.ch